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| 1. Allgemeines |
| 1.1 |
Jedermann ist zu korrektem Verhalten auf der Tennisanlage
verpflichtet. |
| 1.2 |
Korrekte Tenniskleidung ist Pflicht. |
| 1.3 |
Anordnungen der Platzaufsicht, des Platzwartes oder
der Vorstandsmitglieder sind zu befolgen. |
| 1.4 |
Jeder Spieler haftet für Beschädigungen, die
er an der Tennisanlage verursacht. |
| 1.5 |
Vor Spielbeginn ist der Platz ausreichend zu spritzen
und nach Spielende abzuziehen. |
| 1.6 |
Löcher und Unebenheiten im Platz sind sofort zu
begradigen, bei tiefem Platz ist vorsichtig zu spielen und nicht zu
rutschen. |
| 1.7 |
Die Benützung sämtlicher Anlagen des UTC Melk
erfolgt auf eigene Gefahr. |
| 1.8 |
Maßnahmen über Verstöße gegen
die Platzordnung sind dem Vereinsvorstand vorbehalten. |
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| 2. Haupt- und Nebenspielzeit |
| 2.1 |
- Hauptspielzeit ist an Wochentagen von 16.00 Uhr bis Spielende
- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 16.00 Uhr bis Spielende
- Die übrige Zeit gilt als Nebenspielzeit.
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| 3. Voll-, Ermäßigungs-
und Unterstützungsmitglieder |
| 3.1 |
- Als vollzahlende Mitglieder gelten Mitglieder, die einen Saisonbeitrag
von € 135,-- bzw. € 75,-- (Familienanschlussmitglied
bzw. Studenten gemäß Beitragsordnung) entrichten.
- Alle anderen gelten als Ermäßigungsmitglieder bzw.
unterstützende Mitglieder.
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| 3.2 |
Ermäßigungsmitglieder sind in der Hauptspielzeit
nicht spielberechtigt.
Ausnahmen:
- Spieler der Kampfmannschaft beim offiziellen Training
- Ermäßigungsmitglieder, die mit mindestens einem
Vollmitglied spielen, auf den Plätzen 3 und 4
- Ist ein Platz in der Hauptspielzeit frei, dürfen Ermäßigungsmitglieder
spielen, jedoch ohne sich im Listensystem einzutragen oder Kärtchen
in Position „Spieler“ zu hängen (Ausnahme ist
der Platz 6). Der Platz ist unverzüglich zu verlassen, wenn
ein vollzahlendes Mitglied zu spielen wünscht.
- Auf Platz 6 sind alle Mitglieder spielberechtigt.
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| 3.3 |
Rechte der unterstützenden Mitglieder:
- unterstützende Mitglieder erhalten alle Aussendungen des
Klubs
- bei der Platzreservierung gelten sie als Gäste
- Unterstützungsbeitrag: € 15,--
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| 4. Platzreservierung (Listen- und
Uhrensystem) |
| 4.1 |
Auf Platz 1, 2 und 3 gilt das „Listensystem“,
auf Platz 4, 5 und 6 das „Uhrensystem“ |
| 4.2 |
Regeln des „Listensystems“
- Die Platzreservierung erfolgt durch leserliche Eintragung von
zwei Namen in die im Klubhaus aufliegende Platzliste, die jeweils
rechtzeitig für die folgenden Tage aufgelegt wird.
- Jedes Mitglied darf sich in der Hauptspielzeit maximal zwei
Stunden pro Woche auf Platz 1, 2 und 3 eintragen.
- Sind fünf Minuten nach Beginn einer vollen Stunde für
die Plätze 1, 2 und 3 keine Eintragungen vorhanden oder die
Eingetragenen nicht anwesend, ist der Platz somit frei und es
besteht die Möglichkeit, diese Stunde ohne Eintragung zu
spielen; diese Spielzeit wird nicht zu den zwei maximal vorreservierbaren
Wochenstunden gezählt.
- Beim Listensystem ist Eintragungsdisziplin oberste Pflicht.
Ist man verhindert, eine bereits vorreservierte Stunde zu spielen,
ist diese Eintragung im vorhinein so rasch als möglich zu
streichen.
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| 4.3 |
Regeln des „Uhrensystems“
- Die Platzreservierung erfolgt durch das Setzen von Namensschildern
in die Position „SPIELER“ bzw. „WARTER“
und durch Einstellen des Zeiger, der, einem Platz zugeordneten
Uhr auf der Platzreservierungstafel beim Klubhaus.
- Ist ein Platz frei, setzen die beiden Spieler ihre Namensschilder
in die Position „SPIELER“ und stellen den schwarzen
Zeiger auf die Zeit ihres Spielbeginns ein (auf eine Viertelstunde
genau), wobei der rote Zeiger automatisch das Ende der einstündigen
Spielzeit anzeigt.
- Sind alle Plätze besetzt, setzen beide Spieler für
den Platz ihrer Wahl die Namensschilder in die Position „WARTER“.
Nach Ende der Spielzeit (Stellung des roten Zeigers) der vorherigen
Platzbenützer werden deren Namensschilder auf der Position
„SPIELER“ entfernt, die Wartenden rücken in die
„SPIELER“-Position auf, der schwarze Zeiger wird wiederum
auf den Zeitpunkt des Spielbeginns eingestellt.
- Vorgangsweise beim Wechsel der Mitgliedskarten von Position
„WARTER“ auf Position „SPIELER“: Die „WARTER“
entfernen nach Ablauf der Spielzeit der „SPIELER“
deren Karten und befestigen sie an der Magnettafel rechts neben
der Reservierungstafel, um die eigenen Karten in die Position
„SPIELER“ setzen zu können. Die, den Platz verlassenden
„SPIELER“ können nun ihre Karten von besagter
Magnetleiste abholen.
- Doppel: Für eine Doppel stehen zwei Stunden zu Verfügung.
Daher wird der schwarze Zeiger auf eine Stunde nach Spielbeginn
(!) eingestellt und vier Namensschilder in die Position „SPIELER“
gesetzt; der rote Zeiger zeigt wiederum das Ende der Spielzeit
an.
- Nach Ende der Spielzeit ist es sofort möglich, sich wiederum
auf die oben beschriebene Weise, einen Platz zu reservieren. Vollzahlende
Mitglieder sind unter Berücksichtigung der Regeln berechtigt,
beliebig viele Stunden auf Platz 4, 5 und 6 zu spielen.
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| 4.4 |
Es ist nicht möglich auf Platz 1, 2 oder 3 zu spielen und gleichzeitig
auf Platz 4, 5 oder 6 zu warten und umgekehrt. |
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| 5. Gäste- bzw. Trainerstunden |
| 5.1 |
- Gästestunden sind nur in der Nebenspielzeit möglich.
(Ausnahme: Erlaubnis der Vereinsleitung)
- Eine Gästestunde kostet € 12,--.
- Spielen ein oder mehrere Mitglieder mit, werden die Kosten
anteilsmäßig berechnet.
- Gästestunden sind im vorhinein beim Platzwart oder einem
Vorstandsmitglied anzumelden.
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| 5.2 |
Trainerstunden sind nur in der Nebenspielzeit möglich, auf
Platz 6 auch in der Hauptspielzeit. (Ausnahme: Genehmigung der Vereinsleitung) |
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| 6. Platzpflege |
| 6.1 |
Der zuständige Platzdienst bestimmt allein über die Bespielbarkeit
der Plätze. Plätze werden einzeln gesperrt, wobei eine Tafel
„Platz gesperrt bis voraussichtlich ........ Uhr“ aufgehängt
und zusätzlich das Netz heruntergelassen wird. |
| 6.2 |
Alle Plätze sind täglich von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr gesperrt. |
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| 7. Sonstiges |
| 7.1 |
Mitglieder, die ihren Saisonbeitrag nicht geleistet haben, sind
nicht spielberechtigt. (Als Nachweis der Spielberechtigung gelten
Mitgliedskarte und Erlagscheinabschnitt). |
| 7.2 |
Hat eine Klubmitglied seinen Mitgliedsbeitrag nicht geleistet, erlischt
seine Mitgliedschaft mit Jahresende. Um die Mitgliedschaft aufrecht
zu erhalten, muß zumindest der Unterstützungsbeitrag geleistet
werden. |
| 7.3 |
Hat ein Mitglied ein oder bis zu 3 Jahren den Mitgliedsbeitrag nicht
entrichtet, so ist es diesem Mitglied möglich, durch Nachzahlung
des Unterstützungsbeitrages für besagte Jahre ohne Entrichtung
der Einschreibgebühr die Mitgliedschaft zu reaktivieren. Nach
mehr als 3 Jahren Nichtmitgliedschaft erlischt grundsätzlich
diese Möglichkeit der Reaktivierung. |
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| 8. Vorstandsmitglieder
sind berechtigt und verpflichtet, der Platzordnung nicht entsprechende
Platzreservierungen zu korrigieren und Zuwiderhandelnde entsprechend
zu informieren. |
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Grundfassung - März 1998 (Obmann Wolfgang
Kaufmann)
Änderung - 2002/03: Euro-Umstellung, Webanpassung |
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