Willkommen beim UTC Melk
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  :: Platzordnung  
   
1. Allgemeines
1.1 Jedermann ist zu korrektem Verhalten auf der Tennisanlage verpflichtet.
1.2 Korrekte Tenniskleidung ist Pflicht.
1.3 Anordnungen der Platzaufsicht, des Platzwartes oder der Vorstandsmitglieder sind zu befolgen.
1.4 Jeder Spieler haftet für Beschädigungen, die er an der Tennisanlage verursacht.
1.5 Vor Spielbeginn ist der Platz ausreichend zu spritzen und nach Spielende abzuziehen.
1.6 Löcher und Unebenheiten im Platz sind sofort zu begradigen, bei tiefem Platz ist vorsichtig zu spielen und nicht zu rutschen.
1.7 Die Benützung sämtlicher Anlagen des UTC Melk erfolgt auf eigene Gefahr.
1.8 Maßnahmen über Verstöße gegen die Platzordnung sind dem Vereinsvorstand vorbehalten.
 
2. Haupt- und Nebenspielzeit
2.1
  • Hauptspielzeit ist an Wochentagen von 16.00 Uhr bis Spielende
  • an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis Spielende
  • Die übrige Zeit gilt als Nebenspielzeit.
   
3. Voll-, Ermäßigungs- und Unterstützungsmitglieder
3.1
  • Als vollzahlende Mitglieder gelten Mitglieder, die einen Saisonbeitrag von € 135,-- bzw. € 75,-- (Familienanschlussmitglied bzw. Studenten gemäß Beitragsordnung) entrichten.
  • Alle anderen gelten als Ermäßigungsmitglieder bzw. unterstützende Mitglieder.
3.2

Ermäßigungsmitglieder sind in der Hauptspielzeit nicht spielberechtigt.
Ausnahmen:

  • Spieler der Kampfmannschaft beim offiziellen Training
  • Ermäßigungsmitglieder, die mit mindestens einem Vollmitglied spielen, auf den Plätzen 3 und 4
  • Ist ein Platz in der Hauptspielzeit frei, dürfen Ermäßigungsmitglieder spielen, jedoch ohne sich im Listensystem einzutragen oder Kärtchen in Position „Spieler“ zu hängen (Ausnahme ist der Platz 6). Der Platz ist unverzüglich zu verlassen, wenn ein vollzahlendes Mitglied zu spielen wünscht.
  • Auf Platz 6 sind alle Mitglieder spielberechtigt.
3.3

Rechte der unterstützenden Mitglieder:

  • unterstützende Mitglieder erhalten alle Aussendungen des Klubs
  • bei der Platzreservierung gelten sie als Gäste
  • Unterstützungsbeitrag: € 15,--
   
4. Platzreservierung (Listen- und Uhrensystem)
4.1 Auf Platz 1, 2 und 3 gilt das „Listensystem“, auf Platz 4, 5 und 6 das „Uhrensystem“
4.2

Regeln des „Listensystems“

  • Die Platzreservierung erfolgt durch leserliche Eintragung von zwei Namen in die im Klubhaus aufliegende Platzliste, die jeweils rechtzeitig für die folgenden Tage aufgelegt wird.
  • Jedes Mitglied darf sich in der Hauptspielzeit maximal zwei Stunden pro Woche auf Platz 1, 2 und 3 eintragen.
  • Sind fünf Minuten nach Beginn einer vollen Stunde für die Plätze 1, 2 und 3 keine Eintragungen vorhanden oder die Eingetragenen nicht anwesend, ist der Platz somit frei und es besteht die Möglichkeit, diese Stunde ohne Eintragung zu spielen; diese Spielzeit wird nicht zu den zwei maximal vorreservierbaren Wochenstunden gezählt.
  • Beim Listensystem ist Eintragungsdisziplin oberste Pflicht. Ist man verhindert, eine bereits vorreservierte Stunde zu spielen, ist diese Eintragung im vorhinein so rasch als möglich zu streichen.
4.3

Regeln des „Uhrensystems“

  • Die Platzreservierung erfolgt durch das Setzen von Namensschildern in die Position „SPIELER“ bzw. „WARTER“ und durch Einstellen des Zeiger, der, einem Platz zugeordneten Uhr auf der Platzreservierungstafel beim Klubhaus.
  • Ist ein Platz frei, setzen die beiden Spieler ihre Namensschilder in die Position „SPIELER“ und stellen den schwarzen Zeiger auf die Zeit ihres Spielbeginns ein (auf eine Viertelstunde genau), wobei der rote Zeiger automatisch das Ende der einstündigen Spielzeit anzeigt.
  • Sind alle Plätze besetzt, setzen beide Spieler für den Platz ihrer Wahl die Namensschilder in die Position „WARTER“. Nach Ende der Spielzeit (Stellung des roten Zeigers) der vorherigen Platzbenützer werden deren Namensschilder auf der Position „SPIELER“ entfernt, die Wartenden rücken in die „SPIELER“-Position auf, der schwarze Zeiger wird wiederum auf den Zeitpunkt des Spielbeginns eingestellt.
  • Vorgangsweise beim Wechsel der Mitgliedskarten von Position „WARTER“ auf Position „SPIELER“: Die „WARTER“ entfernen nach Ablauf der Spielzeit der „SPIELER“ deren Karten und befestigen sie an der Magnettafel rechts neben der Reservierungstafel, um die eigenen Karten in die Position „SPIELER“ setzen zu können. Die, den Platz verlassenden „SPIELER“ können nun ihre Karten von besagter Magnetleiste abholen.
  • Doppel: Für eine Doppel stehen zwei Stunden zu Verfügung. Daher wird der schwarze Zeiger auf eine Stunde nach Spielbeginn (!) eingestellt und vier Namensschilder in die Position „SPIELER“ gesetzt; der rote Zeiger zeigt wiederum das Ende der Spielzeit an.
  • Nach Ende der Spielzeit ist es sofort möglich, sich wiederum auf die oben beschriebene Weise, einen Platz zu reservieren. Vollzahlende Mitglieder sind unter Berücksichtigung der Regeln berechtigt, beliebig viele Stunden auf Platz 4, 5 und 6 zu spielen.
4.4 Es ist nicht möglich auf Platz 1, 2 oder 3 zu spielen und gleichzeitig auf Platz 4, 5 oder 6 zu warten und umgekehrt.
   
5. Gäste- bzw. Trainerstunden
5.1
  • Gästestunden sind nur in der Nebenspielzeit möglich. (Ausnahme: Erlaubnis der Vereinsleitung)
  • Eine Gästestunde kostet € 12,--.
  • Spielen ein oder mehrere Mitglieder mit, werden die Kosten anteilsmäßig berechnet.
  • Gästestunden sind im vorhinein beim Platzwart oder einem Vorstandsmitglied anzumelden.
5.2 Trainerstunden sind nur in der Nebenspielzeit möglich, auf Platz 6 auch in der Hauptspielzeit. (Ausnahme: Genehmigung der Vereinsleitung)
   
6. Platzpflege
6.1 Der zuständige Platzdienst bestimmt allein über die Bespielbarkeit der Plätze. Plätze werden einzeln gesperrt, wobei eine Tafel „Platz gesperrt bis voraussichtlich ........ Uhr“ aufgehängt und zusätzlich das Netz heruntergelassen wird.
6.2 Alle Plätze sind täglich von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr gesperrt.
   
7. Sonstiges
7.1 Mitglieder, die ihren Saisonbeitrag nicht geleistet haben, sind nicht spielberechtigt. (Als Nachweis der Spielberechtigung gelten Mitgliedskarte und Erlagscheinabschnitt).
7.2 Hat eine Klubmitglied seinen Mitgliedsbeitrag nicht geleistet, erlischt seine Mitgliedschaft mit Jahresende. Um die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten, muß zumindest der Unterstützungsbeitrag geleistet werden.
7.3 Hat ein Mitglied ein oder bis zu 3 Jahren den Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet, so ist es diesem Mitglied möglich, durch Nachzahlung des Unterstützungsbeitrages für besagte Jahre ohne Entrichtung der Einschreibgebühr die Mitgliedschaft zu reaktivieren. Nach mehr als 3 Jahren Nichtmitgliedschaft erlischt grundsätzlich diese Möglichkeit der Reaktivierung.
   
8. Vorstandsmitglieder sind berechtigt und verpflichtet, der Platzordnung nicht entsprechende Platzreservierungen zu korrigieren und Zuwiderhandelnde entsprechend zu informieren.
 
Grundfassung - März 1998 (Obmann Wolfgang Kaufmann)
Änderung - 2002/03: Euro-Umstellung, Webanpassung
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